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Wie ein
Fels in der Brandung steht der Grundsatz: Das Urheberrecht an deinen
Werken hast du, egal ob ein Copyright angemeldet wird oder nicht.
Selbst, wenn du Vermarktungsrechte an Dritte abgibst, bleibst du der
Urheber. Der Knackpunkt: Nachweisen, dass der Song von dir ist.
Aber was
kann eigentlich passieren?
-eine unbekannte Gruppe spielt deine Songs und hat damit genauso wenig
Erfolg wie du.
-eine bekannte Gruppe kommt in die Charts mit deinem Song. Vielleicht
nicht der schlechteste Weg für dich, bekannt zu werden. Mach dir nicht
zu viele Hoffnungen!
-eine unbekannte Gruppe wird erfolgreich mit deinem Song. Denk auch hier
daran, dich kennt noch keiner. Wenn andere die Arbeit übernehmen, deine
Werke bekannt zu machen, ist das auch immer eine Chance. Sich um ein
Copyright zu streiten ist kleine Arbeit gegen den Aufwand, in einer Welt
der medialen Übersättigung größere Menschenmengen überhaupt erstmal zum
Hinhören zu bewegen.
Also, lass
es fließen, sperr deine Songs nicht vor lauter Copyright-Sorgen ein,
sonst bleibst du der einzige, der sie kennt. Das Gleiche gilt für euch
als Band. Nicht einverstanden? Das ist verständlich. Aber bedenke, die
Sturmflut neuer Musik steigt und steigt.
241395
Bands und monatlich 8000 neue Bands,
1.655.246 songs,
auf „Soundclick.com“
(Stand 4/06), nur einer Musikseite! Wo bist du da? Wie erfahre ich von
dir ?
Sei dir
auch im Klaren: Diebstahl auf diesem Terrain geht sehr subtil vor
sich: nicht ein kompletter Song wird geklaut, nein, einzelne Phrasen
und Ausschnitte, und die Abgrenzung zwischen Inspiration und Diebstahl
ist schwer. George Harrison hat das Intro von „Ticket to ride“ von den
Byrds abgekupfert, wie er sagt, ohne es zu merken. Goethe und Schiller
haben sich maßlos bei Shakespeare bedient und der bei den alten
Griechen. Und wie machst du es eigentlich. Die völlig neue Melodie aus
dem Nichts? Es gibt wohltemperiert genau 11 Töne, mehr werden es nicht.
Bedenkt man, dass daraus schon 10-Millionen Songs gemacht wurden, ist
die eine oder andere Überschneidung schon verständlich. Und manchmal
stört sie auch keinen. Dass „Bittersweet symphony“ von „Last time“ der
Rolling Stones gestohlen wurde, muss man erstmal hören. Dass „What’s up“
der „4 Nonblondes“ in der Strophe Ton für Ton die Melodie von „Dont’t
worry be happy“ hat, stört keinen.
Copyright
nachweisen, die Möglichkeiten:
Notar,
die
sicherste Variante.
Priormart.com
bietet für 4.99€/Mon an, dass du wöchentlich deinen
Arbeitsfortschritt hinterlegen und damit gerichtssicher nachweisen
kannst. Damit kannst du auch Plagiatsvorwürfen entgegentreten, falls
jemand ziemlich zur gleichen Zeit wie du ein sehr ähnliches Werk
veröffentlicht.
Copyright-Services.
Z.B. die ISA (International Songwriters
Association)
stellt für Mitglieder einen kostenlosen Copyrightservice für beliebig
viele Songs zur Verfügung.
Einschreiben
an sich selbst, besser als garnichts, aber sicher irgendwie
manipulierbar.
Zeugen,
die sich z.B. zu einem bestimmten Zeitpunkt deine Songs runtergeladen
haben, ihn gehört haben, eine CD von dir bekommen haben.
Von der
sicheren Möglichkeit des Notars abgesehen, ist es sinnvoll, wenigstens 2
Wege der Sicherung zu beschreiten.
Eine GEMA-Anmeldung übrigens ist keine Copyright-Anmeldung, der
Zeitpunkt kann aber im Konfliktfall schon bedeutsam sein.
Umdenken:
Creative
Commons
license
Nicht “all rights reserved”, sondern “some rights reserved”.
Der
Ruf ist eindeutig: “Geht lockerer mit euren Rechten um, sonst verdirbt uns
das ganze Kontrollieren und Schützen jeden Spaß an der Sache“. Sampling
und remixing, längst etablierte Techniken vor allem junger Künstler zur
Schaffung neuer Kulturgüter, werden flächendeckend kriminalisiert durch
die sture Anwendung alter copyright-Formeln. Seit 2004 gibt es auch in
Deutschland für dich die Möglichkeit, eine
Creative Commons Lizenz zu vergeben.
ACHTUNG:
vorläufig geht das nur für
GEMAfreie Musik!, weil du mit der GEMA-Anmeldung Rechte
abtrittst, die du für die Vergabe einer
Commons-Lizenz brauchst. Aber:
Es
bleibt einem Urheber vorbehalten, seine Rechte selber wahrzunehmen
oder sich bei der GEMA anzumelden. Als Mitglied bist du dann vertraglich
verpflichtet, sämtliche Werke bei der GEMA anzumelden, die du
verwerten möchtest.
Und so
sieht Commons-licence z.B. aus:
----------------------------------------------------------
Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0
Deutschland
Sie dürfen:
-
den
Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich aufführen
-
Bearbeitungen anfertigen
Zu den
folgenden Bedingungen:
Namensnennung.
Sie müssen den Namen des Autors/Rechtsinhabers nennen.
Keine kommerzielle Nutzung.
Dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
Wenn Sie diesen Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise umgestalten,
verändern oder als Grundlage für einen anderen Inhalt verwenden, dann
dürfen Sie den neu entstandenen Inhalt nur unter Verwendung identischer
Lizenzbedingungen weitergeben.
·
Im Falle
einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter die
dieser Inhalt fällt, mitteilen.
-
Jede
dieser Bedingungen kann nach schriftlicher Einwilligung des
Rechtsinhabers aufgehoben werden.
Die
gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bleiben hiervon unberührt.
Das
Commons Deed ist eine Zusammenfassung des
Lizenzvertrags
in allgemeinverständlicher Sprache.
Haftungsausschluss
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Dabei
kannst du entscheiden, ob z.B. tatsächlich auch eine Veränderung deiner
Werke oder nur die Verbreitung zulässig ist, ob sie kommerziell genutzt
werden dürfen oder nicht. Obige Zusammenfassung, ein
anwaltsicherer Lizensvertrag und ein maschinenlesbarer Teil bilden
zusammen die Lizens. Letzterer macht die Suche im Web nach Werken mit
solchen Lizensen möglich, so kann man sich gegenseitig promoten.
Auf
Musikerportalen wie soundclick.com kannst du neben dem Veröffentlichen
deiner Songs auch die Commons-Lizens im von dir gewünschten Umfang zu
jedem Song vergeben.
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